Demographischer Wandel als Herausforderung für das Recht: Generationengerechtigkeit und Daseinsfürsorge
Öffentlicher Abendvortrag und Podiumsdiskussion Eine Gemeinschaftsveranstaltung des Jungen Kollegs Greifswald und der Konrad-Adenauer-Stiftung M-V
Professor Dr. Ferdinand Kirchhof
Universität Tübingen, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
Der demographische Wandel wirft neben Fragen zum Alltag einer immer weiter alternden Bevölkerung auch Fragen zum Bestand fundamentaler Strukturen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats auf.
Muss der Staat von Verfassungs wegen auf die Schrumpfung und Alterung der Gesellschaft reagieren? Welche Rolle spielen Grundrechte und Verfassungsprinzipien für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und für das Ziel der Generationengerechtigkeit? Welche verfassungsrechtlichen Spielräume hat der Staat für weitreichende Reformen der Sozialsysteme? Der Vizepräsident und Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Ferdinand Kirchhof, wird diese Herausforderungen des demographischen Wandels im Spiegel des Verfassungsrechts betrachten und anschließend in einer kontroversen Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Wissenschaft und Politik vertiefen.
Professor Dr. Ferdinand Kirchhof studierte Rechtswissenschaften, bevor er promovierte und sich später auch habilitierte. 1986 wurde er auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen berufen, und hat dort seit 1993 den Jean-Monnet-Chair der „European Fiscal Law“ inne. Seit 2007 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts und seit 2010 dessen Vizepräsident.
Die Podiumsdiskussion findet unter Mitwirkung von Justizministerin Uta-Maria Kuder, Professor Dr. Heinrich Lang und Professor Dr. Claus Dieter Classen statt.
Begrüßung: Professor Dr. Bärbel Friedrich