Vom Schutz der Verfassung

Öffentlicher Abendvortrag von Professor Dr. Horst Dreier (Würzburg)

Die weltweite Krise der liberalen Demokratie rückt die Frage in den Vordergrund, wie diese anspruchsvolle Form politischer Herrschaft vor ihrer Selbstzerstörung geschützt werden kann. Auf den ersten Blick scheint das bundesdeutsche Grundgesetz dafür gut gerüstet: Nicht allein durch die sog. Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG), sondern auch durch die Instrumente einer „wehrhaften“ Demokratie, die die Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG) sowie das Verbot von Vereinigungen (Art. 9 Abs. 2 GG) und politischen Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) kennt. Auch die Möglichkeit, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst auszuschließen, gehört in diesen Zusammenhang. Doch wie wirksam sind diese Institute? Und ist es nicht paradox, politische Freiheit durch deren Einschränkung schützen zu wollen?

Horst Dreier war bis zu seiner Emeritierung im Spätsommer 2020 Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Er ist Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie der Leopoldina. Seine Forschungsschwerpunkte liegen neben den Grundfragen des Verfassungsrechts im Bereich der Verfassungs- und Ideengeschichte, der Bioethik und des Religionsverfassungsrechts.

Moderation: Professor Dr. Daniel Wolff

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